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BFD für über 27-Jährige

Was bringt mir ein Bundesfreiwilligendienst?

Es gibt viele Gründe für einen BFD: Vielleicht möchten Sie sich neu orientieren, eine Auszeit nehmen und etwas für andere Menschen tun oder den BFD als (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt oder als "engagierter Ruhestand" nutzen. Der BFD kann auch  als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Bei vielen sozialen Studiengängen und Ausbildungen gilt der BFD außerdem als Vorpraktikum. Sicher ist: Das Gefühl, gebraucht zu werden, tut gut. Der Bundesfreiwilligendienst bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum im sozialen Bereich zu engagieren – inklusive Absicherung in der Kranken- und Sozialversicherung. Sie übernehmen unterstützende Aufgaben in einer sozialen Einrichtung, stärken ganz nebenbei wichtige Schlüsselqualifikationen und bekommen dafür ein Taschengeld.

Was sind die Rahmenbedingungen im Bundesfreiwilligendienst?

AlterDauerWöchentliche ArbeitszeitUrlaubTaschengeldProfessionelle Begleitung durch die ijgdFachliche Begleitung in der EinsatzstelleWiederholter Freiwilligendienst

Wo kann ich einen Bundesfreiwilligendienst machen?

Die ijgd bieten den Bundesfreiwilligendienst in Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband an. Hier  finden Sie eine interaktive Karte mit Einrichtungen, die aktuell Freiwillige suchen.

Die Tätigkeiten im BFD sind vielfältig. Freiwillige sind immer unterstützend zu hauptamtlichen Mitarbeitenden tätig und mit Aufgaben wie Betreuung unterschiedlicher Menschen, Hausmeisterdiensten, Hauswirtschaft, Pflege, Service und Empfang, Bürotätigkeiten oder Fahrdiensten betraut.

In diesen Bereichen können Sie sich engagieren:

Kinder und JugendlicheMenschen mit BehinderungÄltere und/oder kranke MenschenBeratungseinrichtungen und allgemeine soziale Dienste

Seminare im Bundesfreiwilligendienst

Was hat es mit den Seminaren im BFD auf sich?Was machen wir bei den Seminaren?Wo finden die Seminare statt?

Finanzen und Versicherungen

Sie bekommen

  • ein Taschengeld von bis zu 426 Euro pro Monat, abhängig von der Einsatzstelle und der Wochenstundenzahl.
  • eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl.
  • eine Absicherung im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.


Sie beziehen ALG-I (Arbeitslosengeld)?
Eigentlich ist ein BFD im ALG-I-Bezug nicht möglich. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Arbeitsagentur.

Sie beziehen ALG-II (Hartz IV)?
Sollten Sie ALG-II beziehen, sind 250 Euro des Taschengeldes aus dem BFD in der Regel anrechnungsfrei, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Sie sind während Ihres BFDs nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.

Sie beziehen eine Rente?
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, welche Konsequenzen die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes für Sie hätte. Das Taschengeld und auch eventuelle Sachleistungen aus dem BFD gelten als Hinzuverdienst.